Hier finden Sie einige Tipps, um sich vor körperlichen Angriffen zu schützen.
Greifen Sie die Sinne an:
- Gehör: Lautes Schreien, eine Trillerpfeife oder ein Schrillalarm wirken abschreckend und erzeugen Aufmerksamkeit
- Augen: Blenden Sie den Angreifer mit einer grellen „LED-Taschenlampe“
Außerdem:
- Zur Selbstverteidigung mit Händen und Füßen wehren. Anschließend sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich in Sicherheit zu bringen und Hilfe zu holen.
- Zur Abwehr des Angriffs kann alles Greifbare und Verfügbare (wie Handtasche oder Schlüsselbund) eingesetzt werden. Das ist Notwehr.
- Notruf absetzen unter 110.
Generell gilt: Das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit ist verboten, wenn kein berechtigter Grund vorliegt. Wer ein verbotenes Messer mit sich führt, muss mit einem Strafverfahren und ggf. einer Freiheits- und Geldstrafe rechnen.
Wichtig zu wissen ist, dass Waffen zur Abwehr, darunter Pfefferspray oder Reizgas, häufig verboten sind und generell keine Hilfe darstellen. Im Gegenteil, sie erhöhen sogar das Verletzungsrisiko und können das aggressive Verhalten von Tätern steigern.
| Weitere Informationen dazu sind unter www.polizeifuerdich.de zu finden. Auskunft gibt außerdem die Kriminalprävention Viersen unter der Rufnummer 02162 377-0 |

