Was ist im Notfall zu tun?

  • Bevölkerungsschutz-Leuchttürme

    Bevölkerungsschutz-Leuchttürme

    Die sogenannten Bevölkerungsschutz-Leuchttürme sind ein Element des Katastrophenschutzmanagements des Kreises Viersen mit allen neun kreisangehörigen Kommunen. Sie werden von den Städten und Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Kreis Viersen eingerichtet und in kommunalen Gebäuden untergebracht.

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  • Sirenen

    Sirenen

    Der Alarm einer Sirene ist unüberhörbar und daher ein wirksames Mittel, um die Existenz einer Gefahr für die Menschen in der Umgebung deutlich hörbar anzuzeigen oder um Entwarnung zu geben. Eine Sirene verfügt über verschiedene Sirenentöne. Diese haben eine unterschiedliche Bedeutung.

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  • Verhalten bei Stromausfall

    Verhalten bei Stromausfall

    Ohne Strom steht unsere Welt still – Telefon, Computer, Herd oder Heizung fallen aus, Züge fahren nicht mehr, Aufzüge bleiben stecken, das Licht geht aus und mancherorts stellt sogar der Wasserhahn seinen Dienst ein. Im Kleinen wie im Großen zeigt sich: Ohne elektrische Energie sind wir in vielen Alltagssituationen hilflos.

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  • Verhalten bei Unwetter

    Verhalten bei Unwetter

    Unwettern, insbesondere Stürme und Starkregenereignisse, werden in der Regel einige Tage im Voraus angekündigt. Über bestehende Warnmeldungen können Sie sich bequem auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) informieren.

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  • Verhalten im Brandfall

    Verhalten im Brandfall

    Eine Vielzahl an potenziellen Brandherden lassen sich schon beseitigen, bevor es überhaupt gefährlich wird.

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  • Verhalten im Notfall

    Verhalten im Notfall

    Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Notruf wählen? In einer Notsituation ist es normal, aufgeregt und aufgewühlt zu sein. Wenn Sie den Notruf wählen, versuchen Sie anhand der folgenden sechs Leitfragen die Situation zu schildern: Ganz wichtig: Warten Sie auf eventuelle Rückfragen!

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  • Was tun bei körperlichen Angriffen

    Was tun bei körperlichen Angriffen

    Hier finden Sie einige Tipps, um sich vor körperlichen Angriffen zu schützen. Greifen Sie die Sinne an: Außerdem: Generell gilt: Das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit ist verboten, wenn kein berechtigter Grund vorliegt. Wer ein verbotenes Messer mit sich führt, muss mit einem Strafverfahren und ggf. einer Freiheits- und Geldstrafe rechnen. Wichtig zu wissen

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