Wer Opfer einer Verkehrsstraftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und von der Umwelt allein gelassen. Viele Unfallopfer geraten zum ersten Mal in einen Verkehrsunfall. Diese plötzliche Erfahrung ist für den einen zutiefst erschütternd, andere werden etwas leichter damit fertig. Ganz besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen erleiden einige neben den körperlichen Verletzungen auch ein psychisches Trauma. Aber auch Angehörige, Zeugen und Ersthelfende können psychisch belastet sein. Sie werden hierdurch zu indirekten Opfern.
Dazu kommen viele Fragen auf: „Wie geht es jetzt weiter? Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt meinen Schaden? Brauche ich einen Anwalt? Wo bekomme ich psychologische Hilfe?“
Mit dem Flyer „Opferschutz in der Kreispolizeibehörde Viersen“ erhalten Sie einen Überblick über unsere polizeilichen Netzwerkpartner für eine schnelle Opferhilfe.
Sollten Fragen offenbleiben, lassen Sie sich von dem Opferschutzbeauftragten Polizeihauptkommissar (PHK) Michael Radloff beraten. Telefonisch ist er unter der +49 2162 377-1724 und per E-Mail unter der Opferschutz.Verkehr.Viersen@polizei.nrw.de zu erreichen.

